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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SorglosTeam GmbH

1. Allgemeines und Geltungsbereich

SorglosTeam GmbH, Eichenstraße 43, 66849 Landstuhl (nachfolgend „SorglosTeam“ oder „Auftragnehmer“ genannt) erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag und ist nach § 45a SGB XI als Anbieter solcher Leistungen anerkannt. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SorglosTeam und ihren Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von SorglosTeam angebotenen Dienste. Die Verträge sind als Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB ausgestaltet, das heißt, es wird die Verrichtung der vereinbarten Tätigkeiten geschuldet, jedoch kein bestimmter Erfolg. Individuelle Abreden mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie schriftlich getroffen wurden. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

2. Leistungsangebot und Vertragsschluss

SorglosTeam bietet Alltagsunterstützende Dienstleistungen insbesondere für Senioren und hilfsbedürftige Personen an. Die Leistungsbereiche umfassen unter anderem:

  • Haushaltshilfe: Hilfe im Haushalt, z.B. Reinigen der Wohnung, Wäschepflege, Zubereitung von Mahlzeiten.

  • Einkaufsservice und Fahrdienste: Unterstützung beim Einkaufen, Begleitung und Transport zu Terminen oder Erledigungen (Mobilitätsbegleitung).

  • Alltagsbegleitung und Betreuung: Gesellschaft leisten, gemeinsame Freizeitaktivitäten, Ausflüge.

  • Betreuung bei Abwesenheit der Angehörigen: Flexible Betreuung zu Hause, z.B. Gespräche führen, Spaziergänge unternehmen.

  • Weitere Hilfen im Alltag: Sonstige alltagspraktische Unterstützungen nach Absprache, z.B. stundenweise Nachtwache (nächtliche Anwesenheit) oder Begleitung in besonderen Situationen.

Hinweis: Medizinische oder pflegerische Fachleistungen (Behandlungspflege oder Körperpflege) sind nicht Bestandteil des Leistungsangebots von SorglosTeam. SorglosTeam erbringt keine ärztlichen oder pflegerischen Tätigkeiten, sondern ausschließlich Betreuungs- und Alltagshilfen im Sinne von § 45a SGB XI.

Vertragsschluss: Die konkreten vom Kunden gewünschten Leistungen sowie der zeitliche Umfang (Stunden pro Woche/Monat) werden individuell in einem Dienstleistungsvertrag schriftlich vereinbart. Durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags oder durch Inanspruchnahme der Leistungen erkennt der Kunde diese AGB als Vertragsbestandteil an. SorglosTeam bestätigt die Annahme des Auftrags durch Gegenzeichnung des Vertrags. Sofern der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von SorglosTeam oder im Wege des Fernabsatzes mit einem Verbraucher geschlossen wird, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB zu.

3. Pflichten von SorglosTeam (Auftragnehmer)

Leistungserbringung: SorglosTeam erbringt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht, zuverlässig und mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Leistungen werden durch qualifiziertes und geeignetes Personal ausgeführt, das von SorglosTeam ausgewählt und eingesetzt wird. SorglosTeam entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der betrieblichen Notwendigkeiten, welche Mitarbeiter für die Ausführung der jeweiligen Leistungen eingesetzt werden. Abweichungen oder Ersatzpersonal sind zulässig, sofern die vertraglich vereinbarte Leistung dadurch weiterhin gewährleistet bleibt.

Unabhängigkeit: Bei der Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten ist SorglosTeam – so weit nicht ausnahmsweise die Art der Dienstleistung Absprachen erfordert – in der Gestaltung der Arbeitszeit und Durchführung frei und nicht an Weisungen des Kunden im Ablauf gebunden. Natürlich werden die berechtigten Wünsche des Kunden hinsichtlich Termingestaltung und konkreter Ausführung nach Möglichkeit berücksichtigt, eine bestimmte Personalauswahl oder Art der Durchführung kann jedoch nicht vom Kunden einseitig vorgeschrieben werden.

Vertraulichkeit und Datenschutz: SorglosTeam und alle eingesetzten Mitarbeiter verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle personenbezogenen und sensiblen Informationen, die im Zuge der Tätigkeit bekannt werden. Zudem werden die Datenschutzbestimmungen (insbesondere die EU-DSGVO und BDSG) strikt eingehalten. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, und ggf. an Dritte (z.B. Pflegekasse, Sozialhilfeträger) übermittelt, soweit dies zur Abrechnung oder Leistungserbringung notwendig ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Falls für bestimmte Datenübermittlungen (etwa an Kostenträger) eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese schriftlich eingeholt. Alle Einwilligungen können vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. SorglosTeam stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Weitere Informationen zum Datenschutz, einschließlich der Rechte des Kunden auf Auskunft, Berichtigung und Löschung, können der Datenschutzinformation von SorglosTeam entnommen werden oder auf Anfrage bereitgestellt werden.

Versicherungen: SorglosTeam sorgt dafür, dass für die Tätigkeit ausreichender Versicherungsschutz besteht, insbesondere Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Etwaige Schadensfälle während der Leistungserbringung sind SorglosTeam vom Kunden unverzüglich anzuzeigen, damit eine Schadensmeldung erfolgen kann.

4. Pflichten und Mitwirkung des Kunden (Auftraggebers)

Bereitstellung der Arbeitsmittel: Der Kunde stellt die notwendigen Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien bereit, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen in seinem Haushalt erforderlich sind (z.B. Reinigungsmittel, Putzgeräte, etc.). SorglosTeam teilt dem Kunden mit, welche Materialien erforderlich sind, und berät auf Wunsch bei der Beschaffung.

Kooperation und Informationen: Der Kunde sorgt dafür, dass alle für die Leistungserbringung wesentlichen Umstände wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Hierzu gehören insbesondere korrekte Angaben zum Unterstützungsbedarf, relevante gesundheitliche Einschränkungen (soweit für die Durchführung der Leistung relevant) sowie Veränderungen, die die Leistung beeinflussen könnten. Notfallkontakt: Der Kunde benennt für Notfälle – etwa bei einer plötzlichen erheblichen Verschlechterung seines Gesundheitszustands – eine Ansprechperson, die SorglosTeam im Ernstfall unverzüglich benachrichtigen kann (Name, Adresse, Telefonnummer). Sollte sich diese Kontaktperson oder deren Erreichbarkeit ändern, teilt der Kunde dies SorglosTeam umgehend mit.

Budgetverwaltung bei Pflegekasse: Sofern der Kunde Leistungen über die Pflegekasse (z.B. den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) finanzieren möchte, ist er verpflichtet, sein Budget eigenverantwortlich im Blick zu behalten. Der Kunde stellt die notwendigen Anträge bei der Pflege- oder Krankenkasse bzw. beim zuständigen Kostenträger und holt ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. ärztliche Verordnungen oder Kostenzusagen) rechtzeitig ein. SorglosTeam unterstützt den Kunden dabei auf Wunsch beratend und weist ihn auf erforderliche Anträge hin. Versäumt der Kunde die Antragstellung oder werden notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, sodass die Kostenträger die Leistungen nicht übernehmen, muss der Kunde, die in dieser Zeit in Anspruch genommenen Leistungen selbst bezahlen. Soweit die Pflegekasse dem Kunden pro Monat nur ein bestimmtes Budget erstattet (abhängig vom Pflegegrad), überprüft der Kunde eigenverantwortlich, dass dieses Budget nicht überschritten wird. Andernfalls anfallende Mehrkosten trägt der Kunde selbst (siehe auch Ziffer 6). Eine Inanspruchnahme von Leistungen über den gesetzlichen Anspruch hinaus – also über das von Kassen erstattungsfähige Maß hinaus – ist grundsätzlich möglich, jedoch sind die Mehrkosten vom Kunden privat zu tragen.

Mindestdauer pro Einsatz: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aus betriebsorganisatorischen Gründen pro Besuch eine Mindestdauer von 2 Stunden gilt. Wird ein Termin auf Wunsch des Kunden kürzer als zwei Stunden gehalten, ist SorglosTeam berechtigt, dennoch die Mindestauftragszeit von 2 Stunden abzurechnen. Sollte die Pflegekasse eine kürzere Dauer nicht erstatten (da die volle Stunde nicht erreicht wurde), verpflichtet sich der Kunde, jede angebrochene, aber nicht voll erfüllte Stunde privat zu bezahlen. Dies stellt sicher, dass die Mitarbeiter für die vereinbarte Zeit eingeplant und vergütet werden können.

5. Terminvereinbarung, Durchführung und Ausfallregelungen

Terminabsprachen: Die Planung und Vereinbarung der Betreuungstermine erfolgt in gegenseitiger Abstimmung zwischen dem Kunden und SorglosTeam. Der Kunde verpflichtet sich, Terminabsprachen ausschließlich über das Büro von SorglosTeam zu treffen – dies kann telefonisch, per E-Mail oder per Textnachricht (SMS/Messenger) erfolgen. Direkte Abreden mit einzelnen Betreuungspersonen von SorglosTeam sind nicht verbindlich und werden stets durch die Zentrale koordiniert, um eine zuverlässige Planung zu gewährleisten. SorglosTeam bemüht sich, die gewünschten Termine und Zeiten des Kunden nach Möglichkeit einzuhalten und bestätigt vereinbarte Termine.

Kunden-bedingte Absagen: Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so ist dies SorglosTeam schnellstmöglich mitzuteilen. Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin behält sich SorglosTeam vor, dem Kunden den geplanten Einsatz in Rechnung zu stellen. Hintergrund ist, dass kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht neu vergeben werden können und das Personal für die gebuchte Zeit eingeplant war. Ausnahmefälle: Keine Berechnung erfolgt, wenn der Grund der kurzfristigen Absage nicht im Verantwortungsbereich des Kunden liegt – hierzu zählen insbesondere akute Erkrankungen oder ein unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt des Kunden. In solchen Fällen wird der Termin kostenfrei storniert, der Kunde sollte einen der genannten wichtigen Gründe jedoch auf Verlangen nachweisen können (z.B. ärztliche Bescheinigung bei Krankheit).

Anbieter-bedingte Absagen: Muss SorglosTeam aus betrieblichen Gründen (z.B. Krankheit eines Mitarbeiters) einen Termin absagen oder verschieben, wird der Kunde umgehend informiert. SorglosTeam wird sich bemühen, entweder einen Ersatztermin anzubieten oder – falls der Kunde dies wünscht – für geeignete Vertretung zu sorgen. Kosten entstehen dem Kunden in diesem Fall keine, ein bereits geplanter Einsatz wird erst berechnet, wenn er tatsächlich erbracht wurde.

Durchführung und Nachweis: Nach Durchführung eines Einsatzes bestätigt der Kunde die erbrachten Leistungen in der Regel durch Unterschrift auf einem Leistungsnachweis (Stundenzettel), den der Mitarbeiter von SorglosTeam vorlegt. Diese Gegenzeichnung dient gegenüber der Pflegekasse als Nachweis. Verweigert oder unterlässt der Kunde die fällige Unterschrift ohne berechtigten Grund, und können deswegen erbrachte Leistungen nicht bei der Pflegekasse abgerechnet werden, ist SorglosTeam berechtigt, diese Leistungen dem Kunden direkt in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn die Pflegekasse eine Leistung aus anderen Gründen (z.B. Überschreiten des Budgets, fehlende Leistungsberechtigung) nicht erstattet – in solchen Fällen trägt der Kunde die Kosten selbst. SorglosTeam wird den Kunden auf solche Umstände hinweisen, sobald sie erkennbar sind.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich. SorglosTeam stellt dem Kunden jeweils zum Monatsende eine schriftliche Rechnung über die im betreffenden Monat erbrachten Leistungen aus. Diese enthält eine detaillierte Aufstellung der Leistungstage, -stunden und ggf. zusätzlichen Kosten (wie Fahrtpauschalen).

Stundensatz und Taktung: Die Vergütung bemisst sich nach der Dauer der erbrachten Leistung. Angefangene volle Stunden werden stets als volle Stunden berechnet, da das Betreuungspersonal für die gebuchte Zeit fest eingeplant wird. Kürzere Einsätze als die vereinbarte Mindestzeit (vgl. Ziffer 4) werden gemäß den dort genannten Regelungen berechnet.

Höhe der Vergütung: Die konkreten Stundensätze richten sich danach, ob der Kunde einen anerkannten Pflegegrad besitzt und die Leistung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, oder ob es sich um eine Privatleistung handelt:

  • Leistungen über Pflegekasse: SorglosTeam ist an die mit den Pflegekassen abgestimmten Vergütungssätze gebunden. Diese Beträge entsprechen den behördlich festgelegten Sätzen der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) Rheinland-Pfalz. Automatische Anpassung: Die Vergütungen passen sich an, wenn die ADD neue Abrechnungssätze vereinbart – d.h. bei einer Erhöhung oder Absenkung dieser offiziellen Sätze gelten automatisch die neuen, jeweils aktuellen Vergütungen, ohne dass es einer Vertragsänderung bedarf. SorglosTeam wird den Kunden über etwaige Änderungen der Vergütungssätze informieren.

  • Privat zu tragende Leistungen: Hat der Kunde keinen Pflegegrad (oder wünscht er Leistungen, die nicht von einer Kasse erstattet werden), so gelten die privat zu zahlenden Preise gemäß dem Betreuungsvertrag, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sollte der Kostenträger eine gebuchte Leistung aus bestimmten Gründen nicht erstatten (z.B., weil der Kunde vorübergehend im Krankenhaus ist und ein Angehöriger stattdessen den Dienst in Anspruch nimmt), kommen ebenfalls die privat zu zahlenden Preise gemäß Betreuungsvertrag zur Anwendung. In solchen Fällen stellt SorglosTeam die Leistung dem Kunden direkt in Rechnung.

Fälligkeit der Zahlung: Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von SorglosTeam, sofern keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB). Insbesondere kann SorglosTeam Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen und nach Mahnung weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Rechnungen verweigern oder aussetzen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vertretbar ist.

7. Abrechnung mit Pflegekassen und Kostenträgern

SorglosTeam bietet dem Kunden Unterstützung bei der Abrechnung über Pflegekassen, Krankenkassen oder Sozialhilfeträger an. Grundsätzlich erhält der Kunde die Rechnungen zur Begleichung und kann diese dann bei der Pflegekasse (im Rahmen des Entlastungsbetrags) oder anderen Kostenträgern zur Erstattung einreichen. Es bestehen jedoch folgende Optionen bzw. Vereinbarungen:

  • Direktabrechnung mit Pflege- oder Krankenkasse: Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann SorglosTeam die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse oder Krankenkasse abrechnen. Hierfür ist in der Regel eine Abtretungserklärung des Kunden erforderlich, in der der Kunde seinen Erstattungsanspruch gegenüber der Kasse an SorglosTeam abtritt. Sobald eine vom Kunden unterzeichnete Abtretungserklärung vorliegt und von SorglosTeam akzeptiert wurde, wird die Rechnung über die entsprechenden Leistungen direkt bei der Kasse eingereicht, und der Kunde muss diesen Teil nicht vorfinanzieren. Der Kunde erhält dann von SorglosTeam eine Abrechnungskopie zur Information.

  • Abrechnung mit Sozialamt (Sozialhilfeträger): Sofern ein Sozialhilfeträger (z.B. Grundsicherungsamt) die Kosten der Leistungen übernimmt und eine Kostenzusage erteilt hat, erklärt sich der Kunde mit Unterzeichnung des Vertrags einverstanden, dass SorglosTeam direkt mit dem Sozialhilfeträger abrechnet. In diesem Fall erhält der Kunde von SorglosTeam ebenfalls eine Kopie der Abrechnung zu seinen Unterlagen.

  • Privatabrechnung: In Fällen, in denen keine Direktabrechnung mit einer Kasse oder einem Träger erfolgt (etwa, wenn der Kunde keine Abtretungserklärung wünscht oder die Leistung nicht erstattungsfähig ist), stellt SorglosTeam dem Kunden die volle Vergütung gemäß Ziffer 6 in Rechnung. Der Kunde kann dann etwaige Erstattungen selbstständig beim zuständigen Kostenträger geltend machen. SorglosTeam wird auf Wunsch die hierfür erforderlichen Nachweise (z.B. detaillierte Leistungsübersichten, Kopien der Verträge oder Anerkennungsnachweise nach § 45a SGB XI) bereitstellen.

Budgeterschöpfung: Überschreitet der Kunde mit den in Anspruch genommenen Leistungen sein monatliches Budget bei der Pflegekasse, oder werden Leistungen erbracht, die über den gesetzlichen Erstattungsanspruch hinausgehen, so wird SorglosTeam den Kunden hierauf hinweisen. In der Regel rechnet SorglosTeam in einem solchen Fall bis zur Höhe des Kassenbudgets mit der Kasse ab und weist in der Rechnung den darüberhinausgehenden Anteil separat aus. Der Differenzbetrag (d.h. Rechnungsbetrag abzüglich Kassenerstattung) ist vom Kunden selbst zu tragen. Dies wird dem Kunden in der Rechnung transparent dargestellt.

8. Vertragsdauer und Kündigung

Vertragslaufzeit: Der Dienstleistungsvertrag wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt am vereinbarten Datum (bzw. mit der ersten Inanspruchnahme der Leistung) und läuft dann unbefristet weiter.

Ordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform oder Textform (z.B. Brief, E-Mail). Zur Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei erforderlich.

Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils anderen Vertragspartei die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Für SorglosTeam kann ein wichtiger Grund z.B. vorliegen, wenn der Kunde trotz Mahnung wiederholt, zahlungsunfähig ist oder gegen wesentliche Mitwirkungspflichten gröblich verstößt. Für den Kunden kann ein wichtiger Grund z.B. in schwerwiegenden Qualitätsmängeln der Leistungserbringung liegen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen bis zum Wirksamwerden der Kündigung abzurechnen und zu bezahlen.

Form der Kündigung: Jede Kündigung hat in Schriftform oder Textform zu erfolgen, d.h. zumindest in einem dauerhaften schriftlichen Format (Brief, E-Mail), um wirksam zu sein. Gesetzliche besondere Formvorschriften bleiben unberührt. SorglosTeam wird den Erhalt einer Kündigung auf Verlangen schriftlich bestätigen.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung

Unbeschränkte Haftung bei Personenschäden: SorglosTeam haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von SorglosTeam oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen von SorglosTeam beruhen. Dies gilt sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit.

Sonstige Schäden – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Für sonstige Schäden haftet SorglosTeam, soweit sie nicht in den Anwendungsbereich vorstehender Klausel fallen, nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung durch SorglosTeam, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei Schäden, die SorglosTeam oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig (einfach fahrlässig) verursachen, haftet SorglosTeam nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Haftet SorglosTeam für leichte Fahrlässigkeit, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden.

Haftungsbegrenzung und Ausschluss: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von SorglosTeam. SorglosTeam hat für die Tätigkeit entsprechende Versicherungen in angemessener Höhe abgeschlossen (insbesondere eine Haftpflichtversicherung). Weitergehende Haftungsansprüche gegen SorglosTeam – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer 9 gelten jedoch nicht, soweit SorglosTeam eine Garantie übernommen hat oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

10. Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz geschlossenen Verträgen

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von SorglosTeam (z.B. beim Kunden zu Hause) oder im Wege des Fernabsatzes (z.B. telefonisch oder per E-Mail) geschlossen, steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Über dieses Recht belehrt SorglosTeam den Kunden wie folgt:

Widerrufsbelehrung: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Vertragsabschluss, jedoch nicht bevor der Kunde diese Widerrufsbelehrung erhalten hat. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SorglosTeam GmbH, Eichenstraße 43, 66849 Landstuhl, E-Mail: rschopp@sorglosteam.de.

Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Hat der Kunde verlangt, dass Leistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen (z. B., weil er sofort Unterstützung benötigt) und wurden bis zum Widerruf bereits Dienste erbracht, so hat der Kunde SorglosTeam für diese bereits erbrachten Leistungen Wertersatz zu leisten. Dies bedeutet, dass der Kunde dem Umfang der erbrachten Dienstleistung entsprechend zahlen muss (Berechnung auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Stundensatzes). Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn SorglosTeam die Dienstleistung vollständig erbracht hat, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, und SorglosTeam mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch SorglosTeam verliert.

Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann formlos erfolgen, wir empfehlen jedoch aus Nachweisgründen die Schriftform unter Angabe von Namen, Anschrift und Datum des Vertragsabschlusses.

(Ende der Widerrufsbelehrung)

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Dienstleistungsvertrags bedürfen der Schriftform oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften am Wohnsitz des Kunden bleiben, falls der Kunde Verbraucher ist, unberührt.

Gerichtsstand: Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von SorglosTeam vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.

Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand dieser AGB: Januar 2026.

Firmenzeichen
Rudolf

Rudolf Schopp

B.A. Physiotherapeut

Geschäftsführer

Mobil: 01525 34 88 320

E-Mail: rschopp(at)sorglosteam.de

Alexander

Alexander Schopp

Groß- und Außenhandelskaufmann

Geschäftsführer

Mobil: 01525 34 88 321

E-Mail: aschopp(at)sorglosteam.de

Ina

Ina Schopp

Gesundheits- und Krankenpflegerin

Pflegeleitung

Mobil: 01525 34 88 322

E-Mail: inaschopp(at)sorglosteam.de

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